1. Für alle Verträge, Absprachen, Lieferungen und Leistungen der RouterWerk GmbH (nachfolgend „RouterWerk") mit Dritten bzw. an Dritte (nachfolgend „Kunde") gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten auch für alle künftigen Verträge, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
2. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird. 3. Abweichende oder ergänzende Bedingungen, Nebenabreden und mündliche Zusagen bedürfen der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung. 4. Diese Bedingungen gelten auch, wenn RouterWerk in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen vorbehaltlos liefert. 5. Die Annahme der Leistungen gilt als Anerkennung dieser AGB unter Verzicht auf die AGB des Kunden. 6. Gegenüber Unternehmen genügt zur Einbeziehung jede auch stillschweigend erklärte Willensübereinstimmung; für die Inhaltskontrolle gelten allein § 307 BGB und § 310 I 2 BGB.
1. In Werbematerialien enthaltene oder online verfügbare Angaben sind freibleibend und stellen kein Angebot dar. 2. Unsere Angebote sind freibleibend. 3. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung, spätestens mit Zusendung der Vorauszahlungsrechnung, Annahme der Lieferung oder Erbringung der Leistung zustande. 4. An überlassenen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. 5. Der Kunde hat unser Angebot sorgfältig auf Richtigkeit und Zweckmäßigkeit zu prüfen. 6. Der Kunde informiert sich selbst über die wesentlichen Funktionsmerkmale. 7. RouterWerk ist berechtigt, Unteraufträge zu erteilen. 8./9. Für die Nutzung der Dienste ist eine Registrierung (Mindestalter 18 Jahre) erforderlich.
Unsere Waren sind ausschließlich für die Nutzung durch Kunden bestimmt. Angaben in öffentlichen Äußerungen gehören nur zur Beschaffenheit, soweit sie Vertragsbestandteil geworden sind. Technische Produktänderungen bleiben vorbehalten, sofern die Leistungsdaten erreicht werden. Angaben zu Beschaffenheit/Haltbarkeit enthalten keine Garantie i. S. d. §§ 276 Abs. 1, 443 BGB, sofern nicht ausdrücklich schriftlich übernommen. Vertragsgegenständliche Software ist Standardsoftware (Kaufvertrag); es besteht kein Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes. Der Kunde stellt die nötige Hard-/Softwareumgebung sicher und sorgt vor jeder Installation für die Sicherung aller Daten. Bei Verletzung von Mitwirkungspflichten ist RouterWerk zur Leistung nicht verpflichtet.
Liefertermine sind freibleibend und nur bei schriftlicher Fixterminbestätigung verbindlich. Zumutbare Teillieferungen sind zulässig. RouterWerk kommt nur in Verzug, wenn die Verzögerung verschuldet, die Leistung fällig und erfolglos eine angemessene Nachfrist (mind. 14 Tage) gesetzt wurde. Fristen verlängern sich bei höherer Gewalt u. ä. Lieferungen erfolgen ab Haus; die Gefahr geht mit Übergabe an das Transportunternehmen auf den Kunden über. Der Kunde prüft die Ware unverzüglich; ohne schriftliche Rüge innerhalb von vier Tagen ab Lieferscheindatum gilt die Ware als ordnungsgemäß geliefert (Ausnahme: nicht erkennbare Mängel).
Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Bezahlung über. Bei Standardsoftware gelten die Nutzungsbedingungen des Herstellers. Der Kunde erhält eine zeitlich unbegrenzte, nicht ausschließliche, nicht übertragbare Nutzungserlaubnis; ohne Netzwerklizenz nur auf einem Computer. Vervielfältigung, Verbreitung, Vermietung, Veränderung oder Entfernung von Urheberrechtsvermerken sind unzulässig. Bei schuldhafter Zuwiderhandlung kann eine Vertragsstrafe nach § 315 BGB verlangt werden.
Alle Preise gelten in EURO ab Haus zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Preiserhöhungen nach Vertragsschluss (z. B. durch Lieferanten/Wechselkurse) bleiben vorbehalten und werden auf Verlangen nachgewiesen. Rechnungen können elektronisch übermittelt werden und sind, sofern nichts anderes vereinbart, sofort ohne Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden Zinsen i. H. v. 9 % p. a. über dem Basiszinssatz geschuldet. Aufrechnung oder Zurückbehaltung wegen nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen.
Die Auftragsabwicklung erfolgt mit automatischer Datenverarbeitung. Der Kunde stimmt der Verarbeitung der zur Auftragsabwicklung notwendigen Daten zu. RouterWerk behält sich vor, zur Bonitätsprüfung Auskünfte bei Wirtschaftsauskunfteien einzuholen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist und schützenswerte Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden. Die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen werden beachtet.
RouterWerk kann vom Vertrag zurücktreten, wenn trotz deckungsgleicher Bestellungen nicht rechtzeitig/richtig selbst beliefert wird. Von RouterWerk nicht zu vertretende Leistungshindernisse (höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen, Betriebsstörungen, behördliche Maßnahmen, Arbeitskämpfe etc.) verlängern die Leistungsfrist entsprechend. Bei Annahmeverzug kann RouterWerk eine angemessene Nachfrist setzen und im Schadensfall 10 % des vereinbarten Preises (netto) ohne Nachweis als Entschädigung fordern.
Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass unser Anspruch auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, ist Sicherheit zu leisten; ggf. Vorleistung in Höhe der Beschaffungskosten oder 50 % der Gegenleistung. Bei vereinbarter Ratenzahlung wird die gesamte Restforderung fällig, wenn der Kunde mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Raten in Verzug ist.
RouterWerk behält sich das Eigentum an gelieferten Gegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus der gesamten Geschäftsverbindung vor. Der Kunde darf die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterveräußern und tritt seine künftigen Forderungen daraus zur Sicherheit ab. Verpfändung/Sicherungsübereignung sind unzulässig; bei Zugriffen Dritter ist RouterWerk unverzüglich zu benachrichtigen. Bei vertragswidrigem Verhalten kann die Vorbehaltsware zurückverlangt werden. Der Kunde versichert die Vorbehaltsware auf eigene Kosten ausreichend zum Neuwert.
Es gelten die gesetzlichen Regelungen mit folgenden Maßgaben: Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche; Ansprüche erstrecken sich nicht auf ohne Zustimmung geänderte Produkte oder Software außerhalb der vereinbarten Systemumgebung. RouterWerk hat das Wahlrecht der Nacherfüllung. Die Verjährungsfrist für Mängel beträgt ein Jahr ab gesetzlichem Verjährungsbeginn (nicht bei Vorsatz/arglistigem Verschweigen). Mängelrügen haben schriftlich zu erfolgen. Für von RouterWerk erstellte Software beträgt die Gewährleistungsdauer sechs Monate ab Installation; für Betriebssysteme, Datenbanken und Dritthersteller-Produkte wird keine Gewährleistung übernommen. Beim Kauf gebrauchter Waren sind Mängelrechte ausgeschlossen.
Bei Projektgeschäften gewährt RouterWerk — vorbehaltlich Herstellergenehmigung und Belieferung des benannten Endkunden — besondere Konditionen. Der Kunde verpflichtet sich, die Herstellerbedingungen einzuhalten (Kundennachweise 12 Monate rückwirkend bereithalten, nur an zulässige Endkunden verkaufen, Höchstpreis nicht überschreiten). Bei Zuwiderhandlung kann die Differenz zum regulären Einkaufspreis berechnet werden.
RouterWerk haftet nicht für einfache Fahrlässigkeit der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen. Diese Beschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, für Schäden durch grob fahrlässige Pflichtverletzung oder fahrlässige Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, für Garantien sowie Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen; insbesondere wird nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn gehaftet. Die Haftung ist der Höhe nach auf den typischerweise zu erwartenden Schaden begrenzt; bei Datenverlust auf den Wiederherstellungsaufwand bei ordnungsgemäßer Datensicherung.
Ein vertragliches Rückgaberecht steht dem Kunden grundsätzlich nicht zu, es sei denn, es wurde ausdrücklich und schriftlich eingeräumt (nur für körperliche, bereits bezahlte Gegenstände). Ausgenommen ist individuell hergestellte, konfigurierte oder angepasste sowie Aktions-/Auslaufware. Das Rückgaberecht erlischt spätestens 2 Wochen nach Erhalt; Software original verpackt/ungeöffnet, Hardware vollständig und im unveränderten Neuzustand. Die Rücksendung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden.
Für die Pflege von Hard- oder Software bedarf es eines gesonderten Vertrages; es gelten die Ergänzenden Geschäftsbedingungen für Hard- und Softwarepflege.
Ist eine Abnahme erforderlich, sind auf Wunsch Teilabnahmen abgrenzbarer, selbständig nutzbarer Leistungsteile durchzuführen. Die Anlage ist nach Fertigstellung abzunehmen; Teilabnahmen binnen 12 Werktagen nach Aufforderung. Auf die Möglichkeit einer fiktiven Abnahme nach Fristsetzung (§ 640 Abs. 1 Satz 3 BGB) wird hingewiesen. Die Übernahme nicht formell abgenommener Projektteile in den Produktivbetrieb gilt als implizite Abnahme.
RouterWerk ist verpflichtet, Exportbeschränkungen des nationalen und internationalen Rechts (insb. EU- und US-Recht) zu beachten und dem Kunden aufzuerlegen. Für die Beachtung von Exportvorschriften ist der Kunde allein verantwortlich.
Bei Überlassung auf Zeit (z. B. Hardware, Software, Speicherplatz/Cloud-Computing) gelten diese AGB nach Maßgabe vorrangiger Bestimmungen. Das Nutzungsentgelt ist monatlich im Voraus zu leisten. Die Gebrauchsüberlassung an Dritte ist nicht gestattet. Bei unkörperlichen Gegenständen richtet sich die Nutzbarkeit nach der vereinbarten Verfügbarkeitsquote; die Leistung darf ganz/teilweise durch Dritte erbracht werden. Der Kunde darf nur rechtmäßige Inhalte speichern/verarbeiten. Nach Vertragsende sind alle Kopien überlassener Software nachweislich zu löschen.
Ein Kunde mit Sitz außerhalb Deutschlands hat die Regelungen der Erwerbs-/Einfuhrumsatzsteuer des maßgeblichen Wirtschaftsraums zu beachten, insbesondere unaufgefordert die USt-IdNr. bekannt zu geben.
Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg bzw. der Sitz unseres Unternehmens. Es gilt ausschließlich deutsches Recht; EKG, EAG und UN-Kaufrecht sind ausgeschlossen. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.